Ob Altbau, Reihenhaus oder Bestandsimmobilie – energetische Sanierung schafft die Grundlage für mehr Effizienz, geringere Energiekosten und langfristigen Werterhalt. Mit der richtigen Planung und passenden Förderprogrammen lassen sich viele Maßnahmen sinnvoll vorbereiten und umsetzen.

Wer ein Haus energetisch sanieren möchte, stößt schnell auf zwei Abkürzungen: BAFA und KfW. Die gute Nachricht: Die Förderlandschaft ist heute klarer getrennt als noch vor einigen Jahren. Das BAFA fördert vor allem energetische Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung. Die KfW ist für den Heizungstausch bei Privatpersonen sowie für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zuständig. Ergänzt wird das Ganze durch den KfW-Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen.
Wenn Eigentümer nicht das ganze Haus auf einmal sanieren, sondern Schritt für Schritt vorgehen möchten, ist das BAFA meist der erste Förderweg. Gefördert werden bei Wohngebäuden insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Dämmung, Fenster und Außentüren, außerdem Anlagentechnik außer Heizung sowie Heizungsoptimierung. Für diese Einzelmaßnahmen gilt: Das Bestandsgebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
Für BAFA-Einzelmaßnahmen gilt grundsätzlich ein Fördersatz von 15 Prozent. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan, also ein iSFP, vor, kann ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent hinzukommen. Gleichzeitig steigt dann die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Gerade bei größeren Maßnahmenpaketen ist der iSFP deshalb oft ein echter Hebel, um die Förderung spürbar zu verbessern.
Wer eine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Lösung austauschen möchte, landet heute in der Regel bei der KfW. Für Privatpersonen in bestehenden Wohngebäuden gibt es im Programm 458 einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Hinzukommen können – je nach Fall – ein Effizienzbonus von 5 Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro. Insgesamt ist der Fördersatz auf 70 Prozent gedeckelt.
Für ein Einfamilienhaus können beim Heizungstausch bis zu 30.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt werden. In Mehrfamilienhäusern steigt der Höchstbetrag gestaffelt je Wohneinheit. Den Zuschuss beantragen Eigentümer direkt über das Kundenportal „Meine KfW“.
Sobald nicht nur einzelne Bauteile erneuert werden, sondern das Gebäude als Ganzes auf ein Effizienzhaus-Niveau gebracht werden soll, kommt das KfW-Programm 261 ins Spiel. Gefördert wird die Sanierung zu Effizienzhaus-Stufen von 85 bis 40 sowie zum Effizienzhaus Denkmal. Möglich sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit; der Tilgungszuschuss liegt – je nach Effizienzhaus-Stufe und möglichen Boni – zwischen 5 und 45 Prozent. Für diesen Förderweg ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz erforderlich.
Viele Eigentümer kennen den Zuschuss, aber nicht den ergänzenden Kredit. Genau dafür gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358/359. Er ist nur möglich, wenn bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein BAFA-Bewilligungsbescheid für förderfähige Einzelmaßnahmen vorliegt. Dann können bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit zusätzlich finanziert werden. Wer ein Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, kann außerdem einen zusätzlichen Zinsvorteil erhalten.
„Gute Architektur im Bestand zeigt sich dort, wo Sanierung, Energieeffizienz und Gestaltung sinnvoll zusammenfinden.“
Eine gute Förderstrategie beginnt nicht mit dem Antrag, sondern mit der richtigen Reihenfolge der Maßnahmen. Genau hier ist die Energieberatung oft der sinnvollste erste Schritt. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars – maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Noch wichtiger: Ein im Rahmen dieser Förderung erstellter iSFP ist die Voraussetzung dafür, bei passenden Einzelmaßnahmen den iSFP-Bonus zu nutzen. Gerne stelle ich Ihnen den Kontakt zu Energieberatern aus der Region her.
In der Praxis passieren immer wieder dieselben Fehler: Es wird zu spät geprüft, ob eine Einzelmaßnahme besser zum BAFA, ein Heizungstausch besser zur KfW oder eine größere Sanierung besser in das Effizienzhaus-Programm passt. Außerdem darf dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig mit der steuerlichen Förderung nach § 35a oder § 35c EStG kombiniert werden. Förderprogramme stehen zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; einen generellen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Wer die Förderung optimal nutzen will, sollte deshalb nicht erst Angebote sammeln und danach nach Zuschüssen suchen. Besser ist die umgekehrte Reihenfolge: zuerst das Ziel definieren, dann den passenden Förderweg wählen und erst danach Anträge, Bestätigungen und Umsetzung sauber aufsetzen. Gerade bei schrittweisen Sanierungen kann ein guter Sanierungsfahrplan dafür sorgen, dass aus mehreren Einzelmaßnahmen am Ende ein wirtschaftlich stimmiges Gesamtkonzept wird.
Für die meisten Eigentümer gilt heute eine einfache Faustregel: BAFA für klassische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung, KfW für den Heizungstausch und KfW 261 für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wer die Förderung früh in die Planung einbindet, spart nicht nur Energiekosten, sondern oft auch einen erheblichen Teil der Investitionskosten.